Wirksame Maßnahmen benötigen eine klare Formulierung.

WIRKSAMKEIT ERHÖHEN DURCH RICHTIGE MASSNAHMENFORMULIERUNG

Wenn Organisationen ihre Anspruchsgruppen befragen, geschieht dies nicht nur, um Wissen zu erhalten, wie Anspruchsgruppen, wie z.B. MitarbeiterInnen oder KundInnen Leistungen der Organisation bewerten, sondern um konkret Maßnahmen zu entwickeln. Aus unserer langjährigen Erfahrung liegt ein wesentlicher Aspekt der Wirksamkeit von Maßnahmen in der Art und Weise wie diese formuliert werden.

TRENNUNG VON MASSNAHMEN UND ZIELEN

Maßnahmen sind geplante Aktivitäten zur Erreichung von bereits definierten Zielen. Um Maßnahmen entwickeln zu können, müssen Ziele und Richtung bekannt sein. Organisationen erarbeiten dazu Visionen oder auch mittel- bzw. kurzfristige Ziele. Wenn diese Ziele den Menschen in Organisationen nicht oder nur unvollständig bekannt sind, muss dies nachgeholt werden. Vision und Ziele müssen in Organisationen transparent sein. Auch sollen sie leicht kommunizierbar gemacht werden. Wenn MitarbeiterInnen die Vision einer Organisation nicht einfach in eigenen Worten und das in 1 Minute wiedergeben können, hat man etwas falsch gemacht.

In Workshops nach Mitarbeiter- oder Kundenbefragungen besteht grundsätzlich die Aufgabe, im Team der betroffenen MitarbeiterInnen Maßnahmen zu entwickeln. Die Ergebnisse professioneller Mitarbeiterbefragungen bzw. Kundenbefragungen zeigen konkrete Stärken und Schwächen sowie klare Handlungsfelder auf. Werden diese gut und schnell als solche erkannt, ist die Formulierung von Maßnahmen einfach.

KONKRETISIERUNG VON MASSNAHMEN

Maßnahmen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie ausdrücken, was genau, zu welchem Zweck, durch wen, bis wann zu tun ist. Maßnahmen sind verbindliche (erste) Schritte zur Erreichung eines allen bekannten Ziels.

Oft werden aber diese Maßnahmen viel zu unkonkret und unklar formuliert. Sieht man z.B. in einer Mitarbeiterbefragung, dass die Kommunikationskultur unterentwickelt ist, es an offener und klarer Kommunikation fehlt, werden Maßnahmen oft nur als Ziel definiert: „Wir / die direkte Führungskraft oder Geschäftsleitung sollen in Zukunft offen und klar kommunizieren“. Diese Maßnahmen sind ungeeignet, weil wesentliche Elemente fehlen.

Was ist bei wirksamen Maßnahmen wichtig?

  • Konkrete Beschreibung von Aktivitäten. Fragen Sie zum Beispiel nach: „Was wäre der allererste Schritt zu einer offenen und klaren Kommunikationskultur bei Ihnen?“
  • Hinterfragen der Maßnahmen, ob sie auch das Ziel unterstützt
  • Bestimmung einer verantwortlichen Person
  • Bestimmung eines Termins zur Umsetzung
  • Versuch der Messbarkeit der Maßnahmen. Wie kann etwa nach einem Jahr gemessen werden, ob diese Maßnahmen auch etwas bewirkt hat?

SONDERFALL MASSNAHMEN IM ARBEITNEHMERSCHUTZ

Maßnahmen, die z.B. im Zuge einer gesetzlich notwendigen Evaluierung / Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung formuliert werden, sollten nach dem STOP-Prinzip formuliert werden

Wirksame Maßnahmen bei Vorliegen von Gefährdungspotenzialen sollten in dieser Reihenfolge entschieden werden

S = SUBSTITUTION. Kann durch eine Maßnahme das Gefährdungspotenzial völlig beseitigt werden, indem man etwas Anderes verwendet bzw. macht

T = TECHNISCHE MASSNAHMEN. Kann man Menschen durch eine technische Lösung (z.B. Absperrgitter) von der Gefahr trennen

O = ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN. Kann man einen neuen Ablauf gestalten, der Risiken minimiert? Anzahl an Menschen im Gefahrenbereich reduzieren?

P = PERSONENBEZOGENE MASSNAHMEN. Kann man Menschen schulen bzw. unterweisen? Kann man ihnen eine persönliche Schutzausrichtung geben, die sie vor Gefährdungen schützt.

Zusätzlich gelten die zwei Prinzipien der Wirksamkeit, nämlich dass Maßnahmen an der Quelle ansetzen, das heißt die Ursache bekämpfen, und dass sie kollektiv wirksam sein sollen.

Nicht zu vergessen, die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung / Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung benötigt auch eine klare Dokumentation. Geplante Maßnahmen müssen in einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument dokumentiert werden.