Evaluierung/Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die in Österreich und Deutschland mit 2013 in Kraft getretenen Novellen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) bzw. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichten Unternehmen zur Evaluierung bzw. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.

Dabei werden Belastungen am Arbeitsplatz ermittelt, beurteilt und daraus Maßnahmen zur Minimierung der Belastungen festgelegt, dokumentiert und anschließend umgesetzt.

Die Evaluierung bzw. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bringt Organisationen Einsicht in vorhandene Belastungen und hilft diese zu optimieren. Bei einem von professionellen ArbeitspsychologInnen durchgeführten Prozess profitieren am Ende Unternehmen sowie MitarbeiterInnen durch gesündere Arbeitsplätze, angenehmeres Arbeitsklima und weniger Stress.

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Dimensionen

Bei der Evaluierung bzw. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen werden vier Belastungsdimensionen unterschieden. Psychische Belastungen…

  • …durch Arbeitsaufgaben bzw. die Tätigkeit ⇒  z.B. körperliche, geistige, emotionale Belastungen, Qualifikationsprobleme
  • …aus Arbeitsabläufen ⇒ z.B. Prozess- und Orientierungsmängel, Unterbrechungen, Arbeitszeit, Arbeitsmenge
  • …aus dem Sozialklima ⇒ z.B. fehlende Zusammenarbeit, Informationsmängel, Handlungsspielraum
  • …durch die Arbeitsumgebung ⇒ z.B. Klima, Lärm, Licht, Ausstattung, Platz, Gefahren

Anforderungen und Durchführung

Die Evaluierung psychischer Belastungen muss in Österreich mit Verfahren, die der ÖNORM DIN EN ISO 10075-3 entsprechen, durchgeführt werden. Die ÖNORM 10075-3 definiert klare Anforderungen der Verfahren nach den Testgütekriterien Objektivität, Reliabilität und Validität.

TIPP

Wirksam wird eine Evaluierung bzw. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erst, wenn sich die Methodik der Struktur und Kultur einer Organisation anpasst → Design follows structure and culture.

Wenn Sprache, Tätigkeit und Form der Evaluierung bzw. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zur Organisation passen, steigert das die Akzeptanz und die Teilnahmebereitschaft bei MitarbeiterInnen und Führungskräften.

Zur Durchführung des Verfahrens sind folgende Methoden gesetzlich erlaubt und bewährt:

  1. Schriftliche Befragungen (PsyBePLUS®, SALSA, TAA…)
  2. Standardisierte Gruppeninterviews/Workshops (ABS-Gruppe)
  3. Beobachtungsinterviews (BASA II, SGA…)

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Checkliste
zur Erstellung eines Konzepts für die Evaluierung bzw. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Organisationen.

Prozess

Die Evaluierung bzw. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen folgt von der Planung bis zum Follow up-Prozess einer klar definierten Vorgehensweise.

Grafik Prozess Evaluierung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die Evaluierung psychischer Belastungen folgt einem klar definierten Prozess.

TIPP

Die wichtigste Phase in der gesamten Evaluierung/Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist die Phase nach der Befragung (Follow up), wenn die Ergebnisse der Ermittlung beurteilt und daraus Maßnahmen formuliert werden. Planen Sie schon zu Beginn, wie Sie diesen Follow up gestalten. Nach Vorliegen der Ergebnisse ist es meist zu spät.

Die pluswert-Vorteile

Bewährte Methoden

pluswert besitzt jahrelange Erfahrung in der Evaluierung bzw. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mit Organisationen aus allen Branchen. Dabei hat sich die Durchführung des Verfahrens mit dem eigens von pluswert entwickelten PsyBePLUS-Fragebogen und Workshops wie die ABS-Gruppe bestens bewährt.

Benchmarks

Aufgrund der großen Erfahrung von pluswert bei Projekten zur Evaluierung / Gefährungsbeurteilung psychischer Belastungen stehen eine Reihe von Benchmarks zur Verfügung, die für verschiedenen Branchen eine gute Orientierung geben.

Förderungen

In bestimmten Fällen ist es möglich finanzielle Unterstützung zur Durchführung einer Evaluierung bzw. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu erhalten. pluswert informiert Sie gerne darüber.

TIPP

In einzelnen Bundesländern in Österreich gibt es für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eine Förderung von bis zu € 1.000,- für die Durchführung der Evaluierung psychischer Belastungen, wenn diese mit qualitätsausgezeichneten Arbeitspsychologen (wie pluswert) durchgeführt wird.

Nähere Informationen zu Förderungen?

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