Arbeitspsychologische Beratung

Arbeitspsychologische Beratung unterstützt Unternehmen und Organisationen im Bereich der Prävention (Vorsorge), aber auch bei aktuellen Themen und Herausforderungen wie Konflikten, Führungsproblemen oder Arbeitsunfällen. Die neutrale und fachliche Perspektive der arbeitspsychologischen Beratung identifiziert Probleme und erarbeitet Lösungen.

Schwerpunkte

Die arbeitspsychologische Beratung von pluswert widmet sich folgenden Themenschwerpunkten, in erster Linie nach einem Statusbefund (Evaluierung / Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung):

  • Leadership-Themen
  • Zusammenarbeit & Kommunikation
  • Gesundheitsförderung
  • Unternehmenskultur
  • Prävention von psychosomatischen Erkrankungen (Burnout, Stress)
  • Moderation von Workshops
  • Integration neuer MitarbeiterInnen
  • Qualifizierungsmaßnahmen
TIPP

Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen sind ideale Partner für die Gestaltung eines gesunden Unternehmens.

Ablauf einer Arbeitspsychologischen Beratung

Eine arbeitspsychologische Beratung startet immer mit dem ersten Schritt der Auftragsklärung. Dabei werden Problemstellung, Ziel und die erforderlichen Interventionsformen abgeklärt. Eine fundierte Basis für konkrete Maßnahmen bietet eine Aktualisierung der Evaluierung / Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Im Zuge des Follow up-Prozesses die notwendigen Maßnahmen entwickelt. Eine abschließende Evaluierung misst den Erfolg und die Wirksamkeit der Maßnahmen.

Evaluierung / Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung im Rahmen der Präventionszeiten

Für Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind fixe Präventionszeiten vorgesehen. Je nach Arbeitsplatz und Belastung variiert das Ausmaß. Die festgelegten Stunden werden gemäß den Anforderungen auf Präventivfachkräfte (wie z.B. ArbeitsmedizinerInnen oder ArbeitspsychologInnen) verschiedener Bereiche aufgeteilt.

Die Präventionszeit beträgt:

Arbeitsplatz pro Arbeitnehmer pro Jahr
Büroarbeitsplätze und Arbeitsplätze mit geringer körperlicher Beanspruchung 1,2 Stunden
alle sonstigen Arbeitsplätze 1,5 Stunden
Arbeitsplätze mit Nachtarbeit im Sinne des Nachtschwerarbeitsgesetzes zusätzlich 0,5 Stunden

Das oben angeführte Stundenausmaß wird wie folgt auf einzelne Präventivfachkräfte aufgeteilt:

  • mindestens 40% durch die Sicherheitsfachkraft
  • mindestens 35% durch den/die ArbeitsmedizinerIn
  • max. 25% je nach konkreten betrieblichen Erfordernissen durch Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen oder sonstige geeignete Fachleute (z.B. ArbeitspsychologInnen)

Die Evaluierung / Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kann auch im Rahmen der Präventionszeiten umgesetzt werden.